Der Schwachsinn der deutschen Zuverlässigkeitsüberprüfung für Flieger und Flughafenpersonal treibt die absonderlichsten Blüten. Über den neuesten Fall berichtet Udo Vetter in seinem law blog: Seinem Mandanten, einem Flughafenmitarbeiter, war die offizielle Unzuverlässigkeit angedroht worden, da er in einer Betäubungsmittelsache „strafrechtlich in Erscheinung getreten“ sei („Verfahrensausgang unbekannt“). Vetter zitiert weiter aus dem Behördenschreiben:
Die Tatsache, dass Sie in o.g. Art und Weise auffällig wurden, ist im Rahmen meiner Prüfung von sicherheitsrelevanter Bedeutung und könnte dazu führen, dass ich Ihre Zuverlässigkeit nicht bejahen kann.
Der arme Airport-Angestellte war nach einem Konzert mal überprüft worden und hatte nie wieder etwas von der Sache gehört. Und die Luftsicherheitsbehörde hat sich nicht mal die Mühe gemacht, nachzuforschen, ob und warum das Verfahren gegen den Mann eingestellt worden war.
Auch so kann man einen Menschen in die Arbeitslosigkeit treiben. Ist schon eine tolle Sache, das Luftsicherheitsgesetz. Da fühlt man sich als Bürger doch wirklich sicher vor Terroristen und schlimmen Fingern jeder Art.