Second Life: Unendliche Weiten. Eichhörnchenförmige Avatare treiben Unzucht mit virtuellen Pippi Langstrümpfen. Und bringen Juristenhirne zum Brodeln:
Angenommen, ein Deutscher und ein Inder haben in einer virtuellen Sphäre gemeinsam verbotenen Sex, der Server steht auf den Philippinen und die Betreiber-Firma ist in den USA zugelassen – welches Recht greift dann?
Ein Fall fürs Lawblog!
Bin ich froh, dass ich kein Jurist geworden bin.
Mir fällt aber auf, dass das einer der ganz, ganz wenigen Artikel über Second Life ist, bei denen das Bild offenbar selber angefertigt wurde.